Welche Leistungen übernehmen die Krankenkassen? Erfahren Sie im Folgenden, welche Leistungen (ambulant in der Schwangerschaft und im Wochenbett) erbracht und von der Krankenkasse bezahlt werden: Beratung der Schwangeren auch per Kommunikationsmedium Die Krankenkasse bezahlt diese Leistung bis zu 12 Mal Leistungsauskunft und Basisdatenerhebung Die Krankenkasse bezahlt diese Leistung einmalig pro Schwangerschaft Vorsorge der Schwangeren Spezifisches Aufklärungsgespräch zum gewähltem Geburtsort wenn die Geburt nicht im Krankenhaus statt finden sollte Individuelles Vorgespräch Die Krankenkasse bezahlt diese Leistung einmalig pro Schwangerschaft GDM Screening Die Krankenkasse bezahlt diese Leistung einmalig pro Schwangerschaft CTG (Herztöne und Wehenschreiber) Geburtsvorbereitungskurs Die Krankenkasse bezahlt diese Leistung. Die Kaution tragen die Frauen selbst. Wochenbettvisiten Die Krankenkassen bezahlen diese Leistung bis zu 12 Wochen nach der Geburt Beratung der Wöchnerin auch per Kommunikationsmedium Entnahme von Körpermaterial Hilfe bei Stillschwierigkeiten bis Ende der Abstillphase Hilfe bei Ernährungsproblemen bis Ende des 9 Monats nach der Geburt Rückbildungskurs Die Krankenkasse bezahlt diese Leistung. Die Kaution tragen die Frauen selbst.